| FBZ begrüssen Parlamentarische Initiative zur Presseförderung
Stellungnahme der FBZ – Freie Berufsjournalistinnen und -journalisten – zur neuen Verfassungsbestimmung betreffend Medienpolitik, dem Vorentwurf und erläuternden Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 5. Sept. 2002
Wir begrüssen die vorliegende Parlamentarische Initiative zur Presseförderung.
Wir halten fest, dass bei jeglicher Art der Förderung der Medien stets die Pressefreiheit garantiert bleiben muss. Das ist explizit im Abschnitt: «3.1.5 Mögliche Förderungsmassnahmen» des vorliegenden Vorentwurfs notiert und muss eingehalten werden.
Ebenso ist die Vielfalt der Presse der Medien und die Unabhängigkeit der Medien für die demokratische Gesellschaft von grosser Bedeutung und muss darum gewährleistet sein, wie dies ebenfalls im Vorentwurf ausgedrückt wird.
Im Vorentwurf ist vorwiegend von Qualität die Rede. Wir halten fest, dass die qualitative und ethische Kontrolle der Medien notwendig ist, diese jedoch branchenintern erfolgen muss, damit die Unabhängigkeit der Medien gewährleistet bleibt.
Wir schliessen uns der Stellungnahme an vom SVJ, Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten. Allerdings möchten wir im Folgenden spezifisch zu den Freien festhalten:
Freie Medienschaffende
Die Situation der Freien Medienschaffenden wird im Vorentwurf nicht berücksichtigt. Angesichts der Bedeutung der Freien Mitarbeit bei den Medien und damit auch für die Demokratie, sollte vermehrt beachtet werden, dass Freie dieselbe Arbeit leisten wie Festangestellte, ABER unter schwierigeren Bedingungen. Das deutliche Einkommensgefälle zwischen Freien und Festangestellten kennen die Berufsverbände aus der Praxis, thematisiert wird es immer wieder in verschiedenen Studien (z.B. «Journalisten in der Schweiz», Marr, Wyss. UVK-Verlag 2001).
Die Situation der Freien Medienschaffenden wird im Vorentwurf nicht berücksichtigt. Angesichts der Bedeutung der Freien Mitarbeit bei den Medien und damit auch für die Demokratie, sollte vermehrt beachtet werden, dass Freie dieselbe Arbeit leisten wie Festangestellte, ABER unter schwierigeren Bedingungen. Das deutliche Einkommensgefälle zwischen Freien und Festangestellten kennen die Berufsverbände aus der Praxis, thematisiert wird es immer wieder in verschiedenen Studien (z.B. «Journalisten in der Schweiz», Marr, Wyss. UVK-Verlag 2001).
Deshalb fordern wir, dass das Kriterium zur Förderung eines Mediums nicht vom redaktionellen Umfang per se abhängig gemacht wird (Text des Vorentwurfs 2.4.1).
FBZ-Forderungen
- Transparenz der redaktionellen Lohn-/Honorarverhältnisse
Die Medienunternehmen sollen offenlegen, für wie viel redaktionellen Umfang der Publikation wie viel Lohnmasse, bzw. Arbeitsstellen und wie viel für Aufträge an Freie einkalkuliert wird. Offen gelegt werden sollen die Antworten auf die Fragen: Wie viel Geld wird für wie viele redaktionelle Seiten ausgegeben? Wie viel Geld wird für Festangestellte, wie viel für Aufträge an Freie eingesetzt? Kommentar: Wenn ein grosser Betrag für wenige redaktionelle Seiten eingesetzt wird, ist dies längst keine Garantie für Qualität. Dennoch bietet diese Grösse dazu einen dafür relevanten Indikator. Sie ist auch ein Indikator dafür, ob Freie als spezialisierte Fachkräfte eingesetzt werden oder um die Seiten zu füllen. Der Verteilschlüssel der Subventionen soll der Art der Publikation angepasst werden.
- Förderungkriterium: minimale Honorarstandards
Gefördert werden sollen nur jene Medien, die ihre Freien wenigstens so entlöhnen wie es die geltenden Standards für minimale Honorare vorschreiben (wie sie z.B. derzeit im Gesamtarbeitsvertrag festgehalten sind).
- Aus- und Weiterbildung für Freie
Wie die geforderte Lohn-/Honorar-Transparenz soll das Medienunternehmen auch die Ausgaben für Aus- und Weiterbildungsmassnahmen offengelegen: Wie viel Finanzen setzt eine Redaktion für Aus- und Weiterbildung für die angestellten Redaktorinnen ein? Wie viel Finanzen wird für die Aus- und Weiterbildung der Freien Medienschaffenden verwendet? Auch hier sollen die Förderungsgelder für die Aus-/Weiterbildungen von Freien den Verhältnissen entsprechend zu gute kommen. Es gilt darauf zu achten, dass Freie tatsächlich die Weiterbildungskurse in Anspruch nehmen können.
Vivianne Berg, FBZ-Präsidentin Peter Exinger, FBZ-Vorstand Frédéric Blassel, des. FBZ-Vorstand Zürich, den 31. Januar 2003
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