Für eine Tagespauschale von 500 Franken
Die Verhandlungen über einen GAV sind wieder in Bewegung gekommen; aus Sicht der Freien ist es das wichtigste, darin Grundsätze für die Honorierung der freien Schreibenden und Fotografieren festzulegen. Freie sind Spezialisten, die oft für die Redaktionen interessante Nischen besetzen. Sie liefern dank besonderer Kenntnisse und Beziehungen oft in kürzerer Zeit, als es ein Redaktor oder eine Redaktorin kann, professionelle Texte. Der Grundsatz soll darum sein, dass Freie in jedem Fall nicht schlechter bezahlt sein dürfen als Festangestellte.
Die Zürcher Freien Berufsjournalistinnen und -berufsjournalisten Zürich fordern, als Richtlinie von einem Tagesansatz von 500 Franken auszugehen. Auch ihren privaten Verhandlungen mit Redaktionen sollen Freie diesen Massstab zugrunde legen.
Für die Tagespauschale sollen den Freien analog zum festangestellten Redaktor bzw. zur festangestellten Redaktorin die Arbeitnehmerbeiträge für die Sozialversicherungen abgerechnet bzw. die Arbeitgeberbeiträge einbezahlt werden. Ausgewiesene Spesen sind separat zu bezahlen. Dagegen erübrigen sich separate Ferienentschädigungen, Nachtzulagen, Sonntagsarbeitszulagen, um welche bisher ein unergiebiges Seilziehen stattfand und die dem Charakter der Arbeit von Freien als unternehmerisch Tätigen nicht mehr entspricht.
Es sind drei Überlegungen, die den Tagesansatz von 500 Franken begründen:
Den RedaktorInnen gleichgestellt
1. Ein Tagesansatz von 500 Franken entspricht dem durchschnittlichen Honorar eines Redaktors nach Abschluss der Ausbildung. Dies zeigt eine Überschlagsrechnung. Das derzeitige Minimalhonorar für Redaktoren laut bisherigem GAV beträgt nach zwei Ausbildungsjahren und bei über 25-Jährigen 5500 Franken. Dieser Ansatz sei dem Vergleich zugrunde gelegt, wobei er ein Minimum darstellt, sind doch Freie meist schon seit Jahren im Beruf. Bei 5500 Franken Monatslohn plus 800 Franken monatlichen Unkosten für den Unterhalt eines Büroraums und Computers, bei rund 3,5 verkaufbaren Arbeitstagen in der Woche - der Rest ist Hintergrundsarbeiten gewidmet - und bei durchschnittlich 46 Arbeitswochen im Jahr resultiert der erwähnte Tagesansatz von Fr. 500.- (Freie Journalisten: Bruttohonorar 500 x 3.5 x 46 = 80 500 abzüglich 12 x 800 = 9600. Das Nettohonorar beträgt folglich 70 900 Franken)
(Festangestellte Redaktoren: 5500 x 13 = 71 500 Franken)
Tatsächlich sind Unkosten und vor allem Investitionen in Projekte oft höher als in der obigen Rechnung abgedeckt. Arbeitsmarktschwankungen haben zudem zur Folge, dass die Anzahl Arbeitstage - 3.5 verkaufte Tage pro Woche während 46 Wochen - oft nicht erreicht werden kann. Fast überflüssig anzumerken: Der Redaktor oder die Redaktorin haben ihr Einkommen vertraglich garantiert, Freie haben durch kluges Marketing ständig neu dafür zu sorgen. Doch Freie wissen: unternehmerische Existenz lässt sich nicht rundum absichern.
Tagesansätze für Fotografierende müssen sinnvollerweise um die fachspezifischen Investitionskostenanteile erhöht sein. Eine minimale Kleinbildausrüstung mit zwei Kameras, 4 bis 5 Objektiven, Blitzgeräten kostet ohne weiteres 20 000 Franken, für Unterhalt, Reparaturen, Versicherung, Abschreibung sind gut 4000 Franken zu rechnen. Derzeit steht der Übergang zur Digitalisierung an, sowohl im Bereich der Aufnahmen, der Bildverarbeitung als auch der Übermittlung. Auch hier ist eine brauchbare Ausrüstung nicht unter 20 000 bis 30 000 Franken zu haben.
Im Vergleich tiefer Tagesansatz
2. Im Vergleich mit anderen freien Unternehmern stellt ein Tagesansatz von 500 Franken praktisch ein Existenzminimum dar. Er liegt unter dem für selbständige Unternehmer üblichen. Die Tagesansätze von freien Textern im PR-Bereich liegen oft weit über 1000 Franken, auch Fachjournalisten erreichen solche Sphären. Doch selbst im Vergleich mit Handwerkern rangiert ein Tagesansatz von 500 Franken am untersten Ende der Skala.
Gestiegenes Arbeitstempo
3. Die runde Summe von 500 Franken als Richtlinie bringt im Vergleich zu den bisherigen minimalen Tagesansätzen von rund 430 Franken einen gewissen Fortschritt. Sie stellt die Teuerung der Lebenshaltung in Rechnung und namentlich die Beschleunigung des Arbeitstempos, die auch die freien Journalisten trifft. Die Freien haben die Erfahrung gemacht, dass Aufträge, die bisher durchschnittlich etwa in drei Tagen erledigt werden konnten, nun häufig in zwei Tagen ausgeführt sein müssen.
Es sei einmal mehr unterstrichen, dass Freie nur Aufträge finden können, wenn sie Qualitätsarbeit liefern. Die Auftraggeber müssen diese honorieren. Es ist absurd, wenn derzeit in verschiedenen Redaktionsstuben zu hören ist, man finde keine Freien, wenn zugleich aber die Bereitschaft fehlt, deren Arbeit marktkonform zu honorieren.
Freie Berufsjournalistinnen und -journalisten Zürich September 1999
|