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ZPV: Brief an die Verleger: Für eine echte Sozialpartnerschaft (Feb. 1999)  Druckversion
Brief des ZPV an die Verleger in Sachen GAV-Verhandlungsabbruch und Presseausweis des Verbands Schweizer Presse

Für eine echte Sozialpartnerschaft

Sehr geehrter Herr Hartmeier
Sehr geehrte Damen und Herren Verleger

Es ist nicht so, dass wir Journalistinnen und Journalisten uns nicht freuen, wenn unsere Arbeitgeber sich um uns bemühen. Ihr diesbezüglich neustes Angebot - der Presseausweis des VSP mit diversen Vergünstigungen - ehrt uns und zeigt, dass Sie uns im Grunde wohlgesinnt sind. Wie Sie aber wissen, verfügen wir alle bereits über einen Presseausweis, der mehr bietet - zum Beispiel das Anrecht auf unentgeltlichen Beistand in arbeitsrechtlichen Streitfällen. Wer sich dieses Anrecht etwas kosten lässt, zeigt weise Voraussicht für alle Fälle, aber auch Solidarität mit allen, die einmal darauf angewiesen sein könnten.

Diese Solidarität, die für eine arbeitsfriedliche Sozialpartnerschaft unabdingbar ist, vermissen wir von Ihrer Seite. Seit dem 1. Januar stehen wir ohne Gesamtarbeitsvertrag da, obwohl wir als Arbeitnehmer gerade in wirtschaftlich düsteren Zeiten besonders einen brauchten. Wir bitten Sie, sich für einen einvernehmlichen Abschluss der einstweilen sistierten Verhandlungen einzusetzen. Der GAV mit Mindestlöhnen wird nicht nur uns, sondern auch Ihnen dienlich sein, denn letztlich sitzen wir alle im gleichen Boot - Sie am Steuer, wir an den Rudern. Gemeinsam bleibt das Schiff besser in Fahrt.

Als beachtenswertes Beispiel möchten wir den Gesamtarbeitsvertrag der französischen Schweiz erwähnen. Er kam laut Alfred Haas nicht zuletzt deshalb zu Stande, weil die welschen Verleger nicht daran interessiert sind, den unruhigen Disput um die Löhne vielfach und in den eigenen Häusern auszutragen.

Mit herzlichem Dank für Ihre Bemühungen und freundlichen Grüssen

Der Vorstand des Zürcher Pressevereins ZPV

Erwin Haas, Präsident
Marlise Schori, Vizepräsidentin

Kopien zur Kenntnisnahme gehen an die Verleger im Sektionsgebiet des ZPV